
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Praxis Weitblick
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sarah Luterbach Tanztherapeutin in Basel - Praxis Weitblick
Vertraulichkeit und Datenschutz:
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie die Wahrung der Schweigepflicht haben in meiner Praxis höchste Priorität. Alle Informationen, die im Rahmen der Sitzungen besprochen werden, unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt. Es werden keine Inhalte oder Daten an Dritte weitergegeben – alles, was in der Praxis besprochen wird, bleibt in der Praxis.
Darüber hinaus werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung eingehalten. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich im Rahmen der therapeutischen Arbeit verwendet und sicher aufbewahrt.
Terminvereinbarung:
Vereinbarte Sitzungen sind verbindlich. Bei Verhinderung ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin erforderlich.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Sitzung vollumfänglich in Rechnung gestellt, da der reservierte Zeitraum kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Selbstverantwortung und Haftungsausschluss:
Die Angebote der Praxis Weitblick verstehen sich als unterstützende und begleitende Prozesse zur Förderung der persönlichen Entwicklung und psychischen Gesundheit. Die Angebote ersetzen keine medizinische oder psychiatrische Behandlungen. Die Inanspruchnahme der Angebote der Praxis Weitblick erfolgen auf eigene Verantwortung. Jeder Mensch ist einzigartig, und der Verlauf sowie die Wirkung einer therapeutischen Begleitung können individuell sehr unterschiedlich sein. Daher kann für eine bestimmte Wirkung oder ein konkretes Ergebnis keine Garantie übernommen werden.
Ebenso kann keine Haftung für mögliche psychische oder physische Reaktionen während oder nach einer Sitzung übernommen werden, insbesondere dann, wenn Sitzungen abgebrochen oder Empfehlungen nicht eingehalten werden.
Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und für Ihre Bereitschaft, aktiv und eigenverantwortlich an Ihrem Prozess mitzuarbeiten.
Kostenübernahme durch Zusatzversicherung:
Die Bewegungstherapie ist von den meisten Krankenkassen im Rahmen der Zusatzversicherung für Alternativmedizin anerkannt. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist in vielen Fällen möglich.
Die Kostenübernahme muss jedoch von den Kundinnen und Kunden eigenverantwortlich vor Beginn der Behandlung bei ihrer Versicherung abgeklärt werden. Je nach Versicherungspolice kann die Rückerstattung an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein – etwa an die Vorlage eines Arztzeugnisses.